Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger ist schuldig, der Erstbeklagten die mit 6.608,16 EUR (darin enthalten 1.101,36 EUR USt), der Zweitbeklagten die mit 6.606 EUR (darin enthalten 1.101 EUR USt) und der Drittbeklagten die mit 1.259,64 EUR (darin enthalten 209,94 EUR USt) bestimmten Kost…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1988/1989 zunächst Prokurist und dann von 1. 7. 1994 bis zu seinem Ausscheiden am 31. 3. 2000 Vorstandsmitglied der R***** AG (im Folgenden R*****). Diese wurde in die Erstbeklagte umbenannt; der Zweitbeklagten wurde aufgrund eines Spaltungs- und Übernahmeve…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist entgegen dem Ausspruch des Berufungsgerichts, an den der Oberste Gerichtshof nicht gebunden ist (§ 508 Abs 1 ZPO), mangels einschlägiger oberstgerichtlicher Judikatur zu § 84 Abs 4 Satz 3 AktG zwar zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die Ausführungen des Revisionswerbers können…