Spruch Das Urteil des Landesgerichts Wels als Schöffengericht vom 21. Dezember 2016, GZ 11 Hv 8/16i 44, verletzt § 147 Abs 1 Z 1 und § 148 zweiter Fall StGB. Es werden das genannte Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Unterstellung der angelasteten Taten (auch) nach § 147 Abs 1 Z 1…
Text Gründe: Mit unbekämpft in Rechtskraft erwachsenem und in gekürzter Form ausgefertigtem Urteil des Landesgerichts Wels als Schöffengericht vom 21. Dezember 2016, GZ 11 Hv 8/16i 44, wurde Charlotte D***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zw…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt, steht das genannte Urteil im Umfang der rechtlichen Unterstellung der Taten (auch) nach § 147 Abs 1 Z 1 und § 148 zweiter Fall StGB mit dem Gesetz nicht im Einklang: Die Subsumtion betrü…