Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden abgeändert, sodass sie zu lauten haben: „Es wird festgestellt, dass der angemessene Hauptmietzins per 1. Juni 2006 1.204,19 EUR wertgesichert nach dem VPI 1976, 5%ige Schwelle, beträgt, die Antragstellerin a…
Text Begründung: Die Vermieterin stellte einen auf § 46a Abs 3 MRG gestützten, ausreichend präzisierten und mit 28. November 2005 datierten (Eventual )Antrag bei der Schlichtungsstelle, es möge festgestellt werden, dass der angemessene Hauptmietzins für das von den Antragsgegnern gemietete Geschäftslok…
Rechtliche Beurteilung Dem treten die Antragsgegner in ihrer Revisionsrekursbeantwortung entgegen. Der Revisionsrekurs ist zwar nicht aus dem vom Rekursgericht dargestellten Grund zulässig (das überwiegend angenommene Redaktionsversehen bei der Fassung des § 46b MRG betrifft nur die Nichterwähnung des Tatbestands nach § 4…