JudikaturJustizRS0125002

RS0125002 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. März 2011

Im Irreführungsverbot kommt das Prinzip der Firmenwahrheit zum Ausdruck, das als Teil des Firmenordnungsrechts in erster Linie dem Schutz des Verkehrs, also Dritter, dient. Bei Fantasiefirmen ist zu prüfen, ob die Fantasiebezeichnungen geeignet sind, beim Verkehr unzutreffende Assoziationen hinsichtlich des Gegenstands des Unternehmens auszulösen.

Entscheidungen
2