Spruch 1. Der außerordentliche Revisionsrekurs der klagenden Partei wird gemäß § 402 Abs 4 EO iVm § 526 Abs 2 Satz 1 ZPO mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO zurückgewiesen. 2. Der außerordentliche Revisionsrekurs der beklagten Partei wird zurückgewiesen, soweit er sich gegen die Verwerfung der …
Text Begründung: Die Klägerin hatte von 2004 bis 2006 Dienststellen des (damaligen) Bundesministeriums für Landesverteidigung (BMLV) mit Hygienepapier beliefert. Grundlage dafür waren Zuschläge in Vergabeverfahren gewesen, die die Bundesbeschaffung GmbH (BB-GmbH) für die beklagte Republik Österreich durc…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Beklagten ist jedenfalls unzulässig, soweit er die übereinstimmenden Entscheidungen der Vorinstanzen über die Prozesseinrede bekämpft; im Übrigen ist er zulässig und berechtigt. Der Revisionsrekurs der Klägerin macht keine erhebliche Rechtsfrage geltend und ist daher unzuläss…