Spruch Ralf H***** wurde im Grundrecht auf persönliche Freiheit nicht verletzt. Die Grundrechtsbeschwerde wird, soweit sie den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch vom 17. März 2009 (ON 110) bekämpft, zurückgewiesen, soweit sie sich aber gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Innsbruck vom 21. April …
Text Gründe: Gegen Ralf H***** und einen anderen Beschuldigten ist bei der Staatsanwaltschaft Feldkirch zu AZ 6 St 3/09k ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB in Betreff der Vorlage in Wahrheit wertloser Silber Zertifikate bei …
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat erwogen: 1. Soweit sich die Grundrechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Landesgerichts Feldkirch wendet, war sie als unzulässig zurückzuweisen. § 1 Abs 1 GRBG setzt die Erschöpfung des Instanzenzugs voraus, weshalb Beschlüsse, gegen die der Beschuldigte (§ 48 Abs 2 StPO…