RS0124939 – OGH Rechtssatz
RS0124939 – OGH Rechtssatz
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Wenn ein anderer „potentieller Zollschuldner" (hier: der Arbeitgeber des beklagten Dienstnehmers) dem tatsächlich in Anspruch genommenen „Zollschuldner" (hier: mit dem Arbeitgeber solidarisch haftender Dritter) dessen „Schaden" ersetzt, liegt ein Fall des § 4 DHG und kein Eigenschaden im Sinne des § 2 DHG vor. Daran ändert hier auch der Umstand nichts, dass der Ersatz des Schadens auf die gemeinsame Haftung (Art 213 Zollkodex) und § 896 ABGB gestützt werden kann, weil auch insoweit die „besonderen Verhältnisse" im Schadenersatzrecht liegen.