Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Der angefochtene Aufhebungsbeschluss wird mit der Maßgabe bestätigt, dass im Spruch das Wort „allfällige" zu entfallen hat. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Zwischenstreits über die Aufhebung der Bestätigung der Rechtswirksamkeit des Beschl…
Text Begründung: Mit der am 19. 1. 2007 beim Erstgericht eingelangten Aufkündigung kündigte die kündigende Partei als Vermieterin der gekündigten Partei als Mieterin den über ein Geschäftslokal in Wien 1 abgeschlossenen Bestandvertrag zum 30. 9. 2007 auf und beantragte, das Gericht möge der gekündigten …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. Die gekündigte Partei macht im Wesentlichen geltend, eine planwidrige Gesetzeslücke, die eine analoge Anwendung des § 7 Abs 3 EO auf die Aufhebung einer (bloßen) Rechtskraftbestätigung rechtfertigen könn…