JudikaturJustizRS0124872

RS0124872 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. April 2024

Die Bestimmung des § 6 Abs 1 Z 6 KSchG schließt die Vereinbarung einer Vorausleistung durch den Verbraucher nicht von vornherein aus, sofern nicht das Leistungsverweigerungsrecht umgangen wird. Ob im Einzelfall ein Umgehungsfall oder eine zulässige Vereinbarung einer Vorleistungspflicht des Verbrauchers vorliegt, lässt sich insbesondere daran erkennen, ob sich für die Vorleistungspflicht des Verbrauchers aus der Natur des Vertrags, der gegenseitigen Leistungspflichten oder aus sonstigen Umständen des Falls ein sachlicher Grund findet.

Entscheidungen
3