Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Mario S***** war Bauherr eines Einfamilienhauses, für das ihm die Erstbeklagte einen Bausatz verkaufte. Der Abladevorgang oblag Mario S*****, der sich zu diesem Zweck von seiner Arbeitgeberin, der Viertbeklagten, einen von dieser gehaltenen Gabelstapler auslieh. Mario S***** teilte der V…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Der gerügte Mangel des Berufungsverfahrens liegt somit nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). In der Rechtsrüge vertritt die Revisionswerberin wie schon in der Berufung die Ansicht, dem Kläger mangle …