Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Klägerin ist schuldig, der Beklagten die mit 1.959,48 EUR (darin enthalten 326,58 EUR USt) und der Nebenintervenientin die mit 1.961,64 EUR (darin enthalten 326,94 EUR USt) bestimmten Kosten der jeweiligen Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der Domain www.wetter.at . Sie betreibt unter dieser Domain eine Website, auf welcher Wetterinformationen abrufbar gehalten werden. Die Website der Klägerin verzeichnet 100.000 bis 200.000 Zugriffe pro Tag. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain www.wet…
Rechtliche Beurteilung Gegen diese Entscheidung richtet sich die Revision der Klägerin. Die Revision ist aus den vom Berufungsgericht angeführten Gründen zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1. Der Inhaber eines Unternehmens kann wegen einer nach den §§ 1, 1a, 2, 2a, 7, 9, 9a, 9c, 10 Abs 1, 11 Abs 2 und 12 unzulässige…