JudikaturJustizRS0124817

RS0124817 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Februar 2022

Im Fall der Hausbetreuung durch einen Dienstnehmer können Entgelte zuzüglich Nebenkosten oder Aufwendungen, die im § 23 Abs 2 lit a MRG nicht erwähnt sind, nicht als Betriebskosten überwälzt werden.

Entscheidungen
4