Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Nutzungsberechtigte von Wohnungen in der auf einer Liegenschaft in Wien errichteten und im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Wohnhausanlage mit einer Nutzfläche von 17.450,88 m². Diese Anlage weist fünf Stiegen samt fünf Liftanlagen mit jeweils sieben Stockwe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig , weil zu den beiden aufgeworfenen Rechtsfragen oberstgerichtliche Judikatur fehlt, er ist aber nicht berechtigt . 1. Nach § 14 Abs 1 Z 7 WGG darf bei der Berechnung des angemessenen Entgelts für die Überlassung des Gebrauchs einer Wohnung ein Betrag zur Deckung der …