JudikaturJustizRS0124814

RS0124814 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2017

Eine Mischform der Hausbetreuung ist zulässig. Diesfalls setzt sich die Betriebskostenposition für Hausbetreuung eben aus mehreren unterschiedlichen Komponenten zusammen (so schon 5 Ob 99/06d, 5 Ob 193/07d).

Entscheidungen
3