JudikaturJustizRS0124795

RS0124795 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. März 2017

Hat der Kläger mit weniger als 10 % des Gesamtstreitwerts obsiegt, so ist die Anwendung des § 43 Abs 2 erster Fall ZPO zugunsten der beklagten Parteien nicht zu beanstanden.

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