Spruch Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 9. Oktober 1975 geborene Kläger bezog von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt eine Ausgleichszulage zu seiner Invaliditätspension. Für den Kläger ist ein Sachwalter bestellt. Bis zum Tod seines Vaters F***** am 14. Juli 2011 war dieser zum Sachwalter bestellt; mit …
Rechtliche Beurteilung 1. Zur Anrechnung der Rente : 1.1. Die Ausgleichszulage ist ein Differenzbetrag, der gemäß § 292 Abs 1 ASVG einem Pensionsberechtigten gebührt, wenn vereinfacht die Summe aus (Brutto )Pension und sonstigen Nettoeinkünften einen bestimmten Mindestbetrag, den Richtsatz (§ 293 Abs 1 ASVG) nicht erre…