JudikaturJustizRS0124730

RS0124730 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. April 2009

Kommt ein Gericht zum Ergebnis, das Klagebegehren sei vollinhaltlich berechtigt, so hat es im Spruch lediglich den Beklagten zu verurteilen, nicht aber auch noch einen Eventualantrag des Beklagten, dem Kläger nur weniger als das, was er begehrt, zu geben, abzuweisen.