RS0124730 – OGH Rechtssatz
RS0124730 – OGH Rechtssatz
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Kommt ein Gericht zum Ergebnis, das Klagebegehren sei vollinhaltlich berechtigt, so hat es im Spruch lediglich den Beklagten zu verurteilen, nicht aber auch noch einen Eventualantrag des Beklagten, dem Kläger nur weniger als das, was er begehrt, zu geben, abzuweisen.