JudikaturJustizRS0124683

RS0124683 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 2011

§ 123 Abs 2 GBG, wonach ein verspäteter Rekurs sogleich zurückzuweisen ist, stellt eine lex specialis zu § 46 Abs 3 AußStrG dar; die Berücksichtigung verspäteter Rekurse ist daher im Grundbuchsverfahren generell nicht möglich.

Entscheidungen
8