JudikaturJustizRS0124661

RS0124661 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 2009

Die Begründung des Arbeitsverhältnisses im Sinne des § 3 Z 1 GlBG ist ein zeitlich gedehnter Prozess und erfasst nicht nur die abschließende Entscheidung über den Abschluss des Arbeitsvertrags selbst, sondern auch bereits davor das Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Der Gesetzgeber verbietet also mit § 3 Z 1 GlBG jedes diskriminierende Verhalten in diesem „Prozess" und qualifiziert es als rechtswidrig. Zusammengefasst enthält also § 3 Z 1 GlBG die Anordnung des Verbots der Diskriminierung im Zuge des bereits auf eine konkrete Person bezogenen Einstellungsverfahrens.