RS0124637 – OGH Rechtssatz
RS0124637 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Pfändung der aus einer Internet-Domain resultierenden Rechte hat nur durch ein gegenüber dem Verpflichteten zu erlassendes Verfügungsgebot zu erfolgen.
RS0124637 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Die Pfändung der aus einer Internet-Domain resultierenden Rechte hat nur durch ein gegenüber dem Verpflichteten zu erlassendes Verfügungsgebot zu erfolgen.