Spruch Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die betreibende Partei ist schuldig, der Rechtsmittelwerberin die mit 2.072,18 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin enthalten 345,36 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung eines Anspruchs von 78.077,10 EUR sA neben einer im Revisionsrekursverfahren nicht mehr zu behandelnden Pfändung und Verwertung eines Gastgewerbes die Pfändung der der verpflichteten Partei zustehenden Rechte an der Internet Domain „…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unzulässig. Die Beschwer, also das Rechtsschutzinteresse des Rechtsmittelwerbers, muss sowohl bei Einlangen des Rechtsmittels als auch im Zeitpunkt der Rechtsmittelentscheidung vorhanden sein. Sie fehlt, wenn die Entscheidung nur mehr theoretisch abstrakte Bedeutung hätte (R…