JudikaturJustizRS0124614

RS0124614 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2021

Nach § 49 Abs 13 KBGG tritt § 2 Abs 1 Z 1 KBGG in der Fassung BGBl I 2007/76 mit 1.1.2008 in Kraft. Die Anspruchsberechtigung auf Kinderbetreuungsgeld ist nach der Konzeption der §§ 2 - 5 KBGG, die auf die laufende Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen (also nicht nur zu einem bestimmten Stichtag) abstellen, wie ein Dauerrechtsverhältnis zu behandeln. Mangels anders lautender Übergangsbestimmungen ist für die Anspruchsberechtigung zwischen dem Zeitraum bis 31.12.2007 einerseits und dem Zeitraum ab 1.1.2008 andererseits zu differenzieren.

Entscheidungen
9