JudikaturJustizRS0124575

RS0124575 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Februar 2009

Verlegt der österreichische Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt vom Inland in einen EWR-Mitgliedstaat (in die Schweiz), setzen begründbare Zweifel am Weiterbestehen des Unterhaltsvorschussanspruchs in bisheriger Höhe aus dem Blickwinkel des Zusammentreffens mit einer gleichartigen Leistung aus einem anderen Staat voraus, dass dem Gericht bekannt ist, dass das Recht dieses Staats eine dem österreichischen Unterhaltsvorschuss gleichartige Leistung vorsieht, auf die das Kind einen Anspruch haben könnte.