Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen. Der Antrag der klagenden Partei auf Unterbrechung des Verfahrens und Stellung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof wird zurückgewiesen.…
Text Entscheidungsgründe : Der Kläger war im Ergebnis vom 1. 4. 2002 bis 10. 9. 2006 bei einem Taxiunternehmen beschäftigt, dessen Inhaber am 6. 7. 2006 starb. Der Kläger, der in den letzten drei Jahren vor der Beendigung keinen Urlaub konsumiert hatte, erhielt aus Anlass der Beendigung weder eine…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil erhobene Revision des Klägers aus dem Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, mit der auch eine Streitverkündung an die Republik Österreich verbunden wurde, ist zulässig, aber nicht berechtigt. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Beurteilung von Ar…