JudikaturJustizRS0124523

RS0124523 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. April 2018

Erheben der Kranke persönlich und der Patientenanwalt im Namen des Kranken jeweils gesondert Rekurs gegen einen Unterbringungsbeschluss, sind beide Rekurse einer inhaltlichen Behandlung zu unterziehen. Der Grundsatz der Einmaligkeit des Rechtsmittels gilt hier nicht.

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