JudikaturJustizRS0124514

RS0124514 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2015

Eine weitere Voraussetzung für einen Anspruch nach § 7 Abs 1 MedienG ist, dass die Erörterung oder Darstellung des höchstpersönlichen Lebensbereichs in einer Weise erfolgt, die geeignet ist, den Betroffenen in der Öffentlichkeit bloßzustellen.

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