Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 559,15 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 93,19 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Beklagte bestellte am 5. Juni 2009 bei der Klägerin Tischwäsche. Der Geschäftsführer der Beklagten unterfertigte eine entsprechende Vertragsurkunde, welche eine Vereinbarung des Erfüllungsorts und Gerichtsstands Wels enthielt. Dieser Auftrag ist nicht klagegegenständlich. Am 11. Nove…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Klägerin, mit der sie die Abweisung der Einrede der örtlichen Unzuständigkeit anstrebt, ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1.) Zum Gerichtsstand nach § 87a JN Gegen Unternehmer können protokollierte Unternehmer wegen ihrer Forderung aus einem im Kreise ihres Geschäfts erfo…