JudikaturJustizRS0124497

RS0124497 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Mai 2011

Da § 104 JN keine Vorschriften über die Gestaltung der zum Nachweis einer Gerichtsstandsvereinbarung benötigten Urkunden enthält, muss nach den im redlichen Verkehr geltenden Gewohnheiten beurteilt werden, welche Urkundenfassung erforderlich ist und ausreicht.

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