JudikaturJustizRS0124492

RS0124492 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Dezember 2016

Eine Aufklärung über ein letztlich jeder Fremdveranlagung immanentes Risiko, nämlich über eine schadenskausale Veruntreuung des Geldes, ist bei einer Anlageberatung nicht zu verlangen.

Entscheidungen
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