JudikaturJustizRS0124467

RS0124467 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2020

Ein berechtigtes Interesse an der Feststellung liegt vor, wenn die ernste Gefahr einer Wiederaufnahme der wettbewerbswidrigen Praxis besteht und deshalb eine Klarstellung der Rechtslage geboten erscheint.

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