JudikaturJustizRS0124421

RS0124421 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juni 2022

Die Frage der Marktabgrenzung ist Tatfrage, soweit es dabei um die Feststellung objektiv überprüfbarer Abgrenzungskriterien geht, sie ist Rechtsfrage, soweit es um eine Bewertung der der Marktabgrenzung zugrunde gelegten Methode geht.

Entscheidungen
7