Spruch Der Rekurs wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei binnen 14 Tagen die mit 2.018,52 EUR (darin enthalten 336,72 EUR USt) bestimmten Kosten des Rekursverfahrens zu ersetzen.…
Text Begründung: Der Ehemann der Klägerin wurde am 20. 10. 1991 bei einem Verkehrsunfall, für den die Beklagte haftet, getötet. Die Klägerin begehrt - soweit noch relevant - nach § 1327 ABGB entgangenen Unterhalt für den Zeitraum ab 1. 1. 2004. Thema dieses Rekursverfahrens ist ausschließlich, ob sich di…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Klägerin ist entgegen dem nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts nicht zulässig. Gemäß § 1327 ABGB muss den Hinterbliebenen, für deren Unterhalt der Getötete nach dem Gesetz zu sorgen hat, das, was ihnen dadurch entgangen ist, ersetzt werden. Diese Bestimmung enthält eine Son…