JudikaturJustizRS0124235

RS0124235 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 2013

Neue, gegen die Vaterschaft des Anerkennenden sprechende Umstände können auch darin bestehen, dass die Glaubhaftmachung (von vornherein vorhandener, den Zweifel an der Vaterschaft begründender Tatsachen) erst nachträglich durch neue Beweismittel, so etwa durch eine DNA-Analyse, möglich wird.

Entscheidungen
6