RS0124138 – OGH Rechtssatz
RS0124138 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Erklärungen in einem von Gemeinschaftsbehörden eingeleiteten Bußgeldverfahren können mangels Vollharmonisierung dieses Rechtsbereichs keine Wirkung in von innerstaatlichen Behörden geführten Verfahren entfalten, mögen diese auch denselben Untersuchungsgegenstand haben.