Spruch Dem Rekurs wird Folge gegeben . Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. Die Antragsgegnerin hat die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die D***** AG (in der Folge: Antragsgegnerin), ein Unternehmen im Konzern der D***** AG, hält sämtliche Anteile an der S***** AG, Essen, die ihrerseits sämtliche Anteile an der S***** Co AG, Wien (in der Folge: mittelbares Tochterunternehmen) hält. 2000 wurde die M***** („M*****-S*****“…
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs ist berechtigt im Sinne seines Aufhebungsantrags. 1. Zutreffend stellen alle Verfahrensbeteiligten nicht in Frage, dass die 2007 durchgeführte Aufstockung der Gesellschaftsanteile des mittelbaren Tochterunternehmens an den Zielunternehmen von jeweils 25,1 % auf 50 % der gesetzlichen Anmel…