Spruch Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Helene Bachner-Foregger ist vom Verfahren über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen das Urteil des Landesgerichts Korneuburg vom 15. November 2006, AZ 514 Hv 72/06h, und das Urteil des Oberlandesgerichts Wien als Berufungsgericht vom 31. Au…
Text Gründe: Über die Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes ist nach der Geschäftsverteilung im Senat 11 zu entscheiden. Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Helene Bachner-Foregger ist Mitglied dieses Senats. Sie hat ihre Ausgeschlossenheit angezeigt, weil sie Mitglied des Senats war, von de…
Rechtliche Beurteilung Nach § 43 Abs 3 StPO ist ein Richter eines Rechtsmittelgerichts ausgeschlossen, wenn er selbst oder einer seiner Angehörigen im Verfahren als Richter der ersten Instanz, ein Richter der ersten Instanz, wenn er selbst oder sein Angehöriger als Richter eines übergeordneten Gerichts tätig gewesen ist. …