JudikaturJustizRS0124080

RS0124080 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2020

Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist es - anders als bei Personengesellschaften des Handelsrechts - nicht möglich zu vereinbaren, dass der Anteil eines Gesellschafters dem anderen ohne weiteres zuwächst.

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