Spruch 1. Der Revisionsrekurs hinsichtlich der Zulassung des Beitritts des Masseverwalters Dr. Herbert H***** auf Seiten der klagenden Partei wird zurückgewiesen. 2. Dem Revisionsrekurs hinsichtlich des Eintritts des Nebenintervenienten als Kläger wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig,…
Text Begründung: Am 15. 10. 1998 wurde über das Vermögen der Ing. Günther H***** GmbH und der Ing. Günther H***** GmbH Co KG das Ausgleichsverfahren eröffnet und der Nebenintervenient auf Seiten der Beklagten zum Masseverwalter bestellt. Der in den Verfahren angebotene Zwangsausgleich wurde mit 6. 4. 1…
Rechtliche Beurteilung Zum Revisionsrekurs gegen die Zulassung als Nebenintervenient: Der Revisionsrekurs gegen die Zulassung als Nebenintervenient ist jedenfalls unzulässig. Es liegen übereinstimmende, die Nebenintervention zulassende Entscheidungen der Vorinstanzen vor. Der Revisionsrekurs ist daher nach § 528 Abs 2 Z 2…