Spruch Der Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 30. Jänner 2008, GZ 6 Ur 87/07b-28, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 41 Abs 1 GebAG. Der bezeichnete Beschluss wird aufgehoben und es wird dem Landesgericht Eisenstadt aufgetragen, die Beschwerde gegen den Beschluss dieses Gerichts vom 23. N…
Text Gründe: In dem beim Landesgericht Eisenstadt zum AZ 6 Ur 87/07v gegen Martin C***** wegen des Vergehens der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a StGB anhängigen Verfahren wurden die Gebühren des Sachverständigen DI Dr. Franz F***** mit Beschluss vom 23. November 2007 (ON 18) mit…
Rechtliche Beurteilung Wie die Generalprokuratur in ihrer zur Wahrung des Gesetzes erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde zutreffend aufzeigt, steht der letztgenannte Beschluss mit dem Gesetz nicht im Einklang. Nach § 41 Abs 1 GebAG kann gegen jeden Beschluss, mit dem eine Sachverständigengebühr bestimmt wird, Beschwerde an den…