Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte hat die Kosten des Revisionsrekurses endgültig selbst zu tragen. Die Revisionsrekursbeantwortung der Klägerin wird zurückgewiesen.…
Text Begründung: Die Klägerin behauptet, über die Werknutzungsrechte für ein bestimmtes Design zu verfügen. Die Beklagte vertreibt in ihren Einrichtungshäusern ähnlich gestaltete Möbel. Zur Sicherung ihres mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs beantragt die Klägerin, der Beklagten die Vervie…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist aus dem vom Rekursgericht genannten Grund zulässig; er ist aber nicht berechtigt. Die Revisionsrekursbeantwortung ist unzulässig. 1. Hat das Gericht die Bewilligung einer einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht, so darf nach § 390 Abs 3 EO mit d…