Spruch Der Revision der erstbeklagten Partei wird teilweise und der Revision der zweitbeklagten Partei wird zur Gänze Folge gegeben und das Urteil des Berufungsgerichts abgeändert, sodass es folgendermaßen zu lauten hat: „Das Klagebegehren, 1) die erstbeklagte Partei sei schuldig, dem Kläger 11.800 EUR sam…
Text Entscheidungsgründe: Am 5. April 2003 kurz vor 4.30 Uhr ereignete sich auf der L 45 zwischen Dornbirn und Lustenau ein Verkehrsunfall, an dem der Erstbeklagte als Lenker des dem Kläger gehörigen, bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKW und der Kläger auf dem Beifahrersitz beteiligt waren.…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen sind wegen einer aufzugreifenden Fehlbeurteilung des Berufungsgerichts zulässig; die Revision des Erstbeklagten ist teilweise, die Revision der Zweitbeklagten ist zur Gänze berechtigt. Soweit der Erstbeklagte die gänzliche Abweisung des Klagebegehrens mit der wesentlichen Begründung a…