Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das angefochtene Urteil wird, soweit es sich auf die Punkte b. und c. des Unterlassungsbegehrens und auf das Veröffentlichungsbegehren bezieht, bestätigt . Zu Punkt a. des Unterlassungsbegehrens wird es teils bestätigt und teils dahin abgeändert , dass die …
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte verlegt und vertreibt Bücher und Zeitschriften. Dabei bietet sie unter anderem die Mitgliedschaft in einem „PonyClub" an. Die „Mitglieder" erhalten monatlich „Abenteuer " bzw „Spezialpakete" mit „tollen Büchern, Extras und Überraschungen" zugeschickt, wofür jeweil…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision der Beklagten ist zulässig , weil Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu irreführender oder aggressiver Werbung, die an Kinder gerichtet ist, fehlt. Sie ist jedoch nur in geringem Umfang berechtigt . 1. Zu Punkt a. des Spruches (Kinderwerbung) 1.1. Da…