JudikaturJustizRS0123767

RS0123767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. April 2008

Ein Rechtsanwalt hat - im Hinblick auf das Doppelvertretungsverbot - von Personen, die sich von ihm beraten oder vertreten lassen wollen, die Personalien festzuhalten, wobei eine Identitätsprüfung, wenn keine Zweifel an den Angaben der Personen bestehen, wohl nicht erforderlich ist.