Spruch Die Revision wird, soweit sie Nichtigkeit geltend macht, zurückgewiesen. Im Übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 15.854,04 EUR (davon 2.642,34 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte war im Jahr 1998 Vorstandsvorsitzender der B***** AG („B***** alt“, aufgrund Firmenänderung nunmehr A*****, kurz: „A*****“). Mit Spaltungs und Übernahmevertrag vom 1. 8. 2005 wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2005 unter Fortbestand der übertragenden Gesellschaft der gesa…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin beantwortete, aus den Gründen des § 503 Z 1 bis 4 ZPO erhobene Revision des Beklagten ist zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. 1.1. Das Berufungsgericht billigte die Feststellung des Erstgerichts, dass die Kreditvaluta von 80 Millionen USD der O***** Ltd am 28. 10. 1998 zuge…