JudikaturJustizRS0123705

RS0123705 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
01. September 2015

Durch die Erteilung der Entlastung billigt die Hauptversammlung für eine abgelaufene Periode pauschal die Geschäftsführung und ihre Kontrolle durch die dazu berufenen Gesellschaftsorgane.

Entscheidungen
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