JudikaturJustizRS0123676

RS0123676 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 2014

Ein Antrag nach dem Kartellgesetz muss zwar kein bestimmtes Begehren enthalten, jedoch hinreichend erkennen lassen, welche Entscheidung oder sonstige gerichtliche Tätigkeit angestrebt und aus welchem Sachverhalt dies abgeleitet wird.

Entscheidungen
7