Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 614,85 EUR (davon 102,47 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die beiden Kläger und U***** S***** sind die Kinder von C***** S*****. Der Beklagte und C***** S***** waren mehr als 20 Jahre bis zum Tod C***** S*****s am 13. 11. 2013 Lebensgefährten. Dem Beklagten war aufgrund eines vor rund 20 Jahren abgeschlossenen Nutzungsvertrags nach d…
Rechtliche Beurteilung Die vom Beklagten beantwortete Revision der Kläger ist zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerber machen im Wesentlichen geltend, der auf sofortige Auszahlung gerichtete Kondiktionsanspruch der Kläger sei auch vor dem Hintergrund der Vereinbarung vom 19. 3. 2011 zu bejahen. Aus die…