Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil wie folgt lautet: „Das Klagebegehren, es werde festgestellt, dass die in der Generalversammlung der beklagten Partei am 5. Dezember 2007 gefassten Beschlüsse hinsichtlich der Statutenänderu…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist ordentliches Mitglied des beklagten Vereins. Er begehrte die Feststellung, die Beschlüsse der außerordentlichen Generalversammlung vom 5. Dezember 2007 über die Statutenänderung und die Neuwahl des Vorstands seien nichtig. Er habe zwar zu dieser Generalversammlung…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist zulässig und berechtigt. 1. Das VerG 2002 enthält keine ausdrückliche Regelung, wonach die Einladung für eine Vereinsversammlung die Bekanntgabe einer Tagesordnung unbedingt enthalten müsste. Die Fragen, ob und inwieweit die Tagesordnung im Voraus bekannt gegebe…