JudikaturJustizRS0123608

RS0123608 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Dezember 2020

Die Nichteinhaltung der (einschränkbaren) Anordnung nach § 127 Abs 2 letzter Fall StPO - dem Verteidiger wurde keine Gelegenheit zur Anwesenheit bei der Befundaufnahme gegeben - begründet keine (ausdrückliche) Nichtigkeit.

Entscheidungen
5