Spruch I) Das mit Beschluss vom 23. 11. 2006, 8 ObA 39/06b, gemäß § 90a GOG ausgesetzte Revisionsverfahren wird von Amts wegen wieder aufgenommen. II) Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 333,12 EUR (darin 55,52 EUR Umsatzsteuer) best…
Text Entscheidungsgründe : Die Klägerin war ab 3. 1. 2005 bei der beklagten Partei als Kellnerin beschäftigt. In der Vergangenheit hatte sie bereits zwei Versuche einer künstlichen Befruchtung unternommen. Nach einer rund eineinhalb Monate dauernden Hormonbehandlung wurde am 8. 3. 2005 neuerlich ei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig; sie ist aber nicht berechtigt. Die Klägerin bekämpft - zusammengefasst - die vom Berufungsgericht vertretene Rechtsauffassung unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (9 ObA 23/95), wonach der Kündigungsschutz gemäß § 10 Abs 1 MSchG …