Spruch Der Rekurs der klagenden Parteien wird zurückgewiesen. Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei hat die Kosten ihrer Rekursbeantwortung selbst zu tragen. Die Kosten des Rekurses der beklagten Partei und der Rekursbeantwortung der klagenden Parteien sind weitere K…
Text Begründung: Den Klägern wurde für 166/5116tel Anteile einer näher genannten Liegenschaft, untrennbar verbunden mit Wohnungseigentum an top Nr 7, am 12. Jänner 2007 in einem Zwangsversteigerungsverfahren der Zuschlag erteilt. Zum Zeitpunkt der Einbringung ihrer Aufkündigung gegen den Beklagten beim…
Rechtliche Beurteilung Jener der Kläger ist nicht zulässig, jener des Beklagten ist dagegen nicht berechtigt. 1.) Zum Rechtsmittel der Kläger: Diese streben mit ihrem Rechtsmittel die Abänderung des Aufhebungsbeschlusses der zweiten Instanz dahin an, dass die Aufkündigung für rechtswirksam erklärt und der Beklagte im Sinn…