Spruch Der ordentliche Revisionsrekurs wird zurückgewiesen. Die Entscheidung über die Kosten der Revisionsrekursbeantwortung bleibt der Endentscheidung in der Sache vorbehalten. …
Text Begründung: Die Antragsteller (= Mit- und Wohnungseigentümer) stellten den Antrag, der Antragsgegnerin (= Verwalterin) aufzutragen, eine ordnungsgemäße und richtige Abrechnung über die Aufwendungen der Liegenschaft für die Jahre 2000 bis 2004 vorzulegen, wobei die Abrechnungen zu berücksichtigen hä…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsgegnerin ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm §§ 37 Abs 3 MRG, 52 Abs 2 WEG 2002) Ausspruch des Rekursgerichts - unzulässig, was gemäß § 71 Abs 3 AußStrG kurz zu begründen ist: 1. Gegen einen im Rahmen des Rekursverfahrens …